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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Equenzo
Silver Rock Ranch, Inhaber John Metzner (Einzelunternehmen) – Geschäftsbereich Equenzo
Zwönitzer Str. 105, 09481 Elterlein · Telefon 0172 – 34 71 776 · info@equenzo.de
Stand: 22.10.2026
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§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Equenzo“ sowie über damit verbundene Leistungen (insbesondere Website-Erstellung und Datenübernahme) zwischen Silver Rock Ranch, Inhaber John Metzner (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
- Der Kunde versichert bei der Registrierung und bei jeder Bestellung, als Unternehmer zu handeln. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, USt-IdNr., Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit) und die Registrierung bis zur Vorlage zurückzustellen oder abzulehnen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
- Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV) ist Bestandteil jedes Vertrags über die Nutzung von Equenzo.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website equenzo.de und in der Software ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er
a) sich für die kostenlose Testphase registriert (Vertrag über die unentgeltliche Testnutzung) oder
b) einen kostenpflichtigen Tarif bzw. eine kostenpflichtige Zusatzleistung über die Software, die Website oder ein Bestellformular bucht oder ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder den Zugang freischaltet, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert; der Kunde kann diese AGB jederzeit auf der Website abrufen und speichern.
§ 3 Kostenlose Testphase
- Der Anbieter stellt Neukunden eine kostenlose Testphase von 14 Tagen zur Verfügung. Während der Testphase stehen die Funktionen des gewählten Tarifs zur Verfügung; einzelne Funktionen, die Drittverträge voraussetzen (z. B. Bankanbindung, ELSTER, TSE), kann der Kunde nur nutzen, wenn er die erforderlichen Drittverträge selbst abgeschlossen hat.
- Die Testphase endet automatisch mit Ablauf von 14 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde einen Tarif aktiv bucht (§ 2 Abs. 2 b).
- Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird der Zugang gesperrt. Die in der Testphase erfassten Daten werden 30 Tage nach Ende der Testphase gelöscht, damit der Kunde innerhalb dieser Frist noch einen Tarif buchen und mit seinen Daten weiterarbeiten kann. Auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter die Daten sofort.
- Für die Testphase gelten die Haftungsregeln des § 15 mit der Maßgabe, dass der Anbieter bei unentgeltlicher Überlassung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 15 Abs. 1 haftet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit (§ 5) oder auf Support (§ 6) besteht in der Testphase nicht.
§ 4 Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Equenzo für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung im Browser sowie über Apps für iOS und Android (Smartphone und Tablet) zur Verfügung. Die Software wird auf Servern betrieben, die der Anbieter in einem Rechenzentrum in Deutschland nutzt. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden erfolgt nicht.
- Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung. Derzeit umfassen die Tarife:
- Solo: Kunden- und Pferdeverwaltung bzw. Patientenakten mit Fotos; Termine, Touren und Online-Buchung; Rechnungen einschließlich E-Rechnung; Kundenbereich für die Endkunden des Kunden; App für iOS und Android.
- Komplett: alle Leistungen von Solo, zusätzlich Buchhaltung (Bankanbindung, Journal, Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER) und Kassensystem.
- Betrieb: alle Leistungen von Komplett, zusätzlich mehrere Benutzer mit Rollen sowie Funktionen für Pension, Reitschule und Belegung. Die Zahl der enthaltenen Benutzer und der Preis richten sich nach der Größe des Betriebs und ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters.
- Für jeden Kunden wird eine eigene, von anderen Kunden getrennte Instanz mit eigener Datenbank betrieben.
- Der Anbieter ist Hersteller der ELSTER-Schnittstelle (eigene ELSTER-Hersteller-ID mit Freigabe für den Softwarevertrieb). Die Übermittlung von Steueranmeldungen erfolgt im Namen des Kunden mit dessen eigenem ELSTER-Zertifikat; der Anbieter übermittelt keine Erklärungen im eigenen Namen.
- Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder durch gleichwertige zu ersetzen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarten wesentlichen Funktionen des gebuchten Tarifs nicht eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Anpassungen, die wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben (z. B. Steuer-, Kassen- oder E-Rechnungsrecht) oder geänderter Schnittstellen von Drittanbietern erforderlich sind, nimmt der Anbieter in angemessener Frist vor; ein Anspruch auf eine bestimmte Umsetzungsfrist besteht nicht.
- Kundenbereich für Endkunden: Stellt der Kunde seinen eigenen Kunden (z. B. Pferdebesitzern) einen Zugang zum Kundenbereich zur Verfügung, handelt er gegenüber diesen in eigenem Namen. Er ist insbesondere für eigene Datenschutzhinweise, ein eigenes Impressum und eigene Geschäftsbedingungen gegenüber seinen Endkunden verantwortlich. Zwischen dem Anbieter und den Endkunden des Kunden entsteht kein Vertragsverhältnis.
- Datenübernahme: Der Anbieter übernimmt auf Wunsch Bestandsdaten des Kunden aus anderen Programmen. Diese Leistung ist derzeit kostenlos; ein Anspruch darauf besteht nur für die vom Anbieter unterstützten Formate. Der Kunde prüft die übernommenen Daten unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Anbindung einer bestehenden Website: Eine bestehende Website des Kunden wird auf Wunsch kostenlos angebunden (z. B. durch Einbindung der Online-Buchung). Für Betrieb, Inhalt und Rechtskonformität der bestehenden Website bleibt der Kunde verantwortlich.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel an. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der Software am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet.
- Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen werden
a) angekündigte Wartungsarbeiten; diese werden nach Möglichkeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr durchgeführt und mindestens zwei Werktage vorher in der Software oder per E-Mail angekündigt;
b) dringende Wartungsarbeiten (Notfallwartung), die zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung schwerer Störungen unverzüglich erforderlich sind; sie können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen;
c) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des Internets, der Endgeräte oder der Internetverbindung des Kunden, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Drittanbietern (§ 10);
d) Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat.
- Die Apps werden über den Apple App Store und Google Play bereitgestellt. Für die Verfügbarkeit dieser Plattformen ist der Anbieter nicht verantwortlich.
§ 6 Support
- Der Anbieter leistet Support über die Funktion „Wunsch oder Fehler“ in der Software sowie per E-Mail an info@equenzo.de. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage und die gesetzlichen Feiertage im Freistaat Sachsen.
- Der Anbieter reagiert auf Meldungen innerhalb der Supportzeiten in angemessener Frist, in der Regel bis zum Ende des folgenden Werktags. Kritische Störungen (Software insgesamt nicht nutzbar) bearbeitet er vorrangig.
- Reaktionszeit bedeutet die erste qualifizierte Rückmeldung, nicht die Behebung. Der Anbieter beseitigt Störungen in angemessener Frist entsprechend ihrer Schwere. Eine bestimmte Behebungs- oder Wiederherstellungszeit wird in den Tarifen Solo und Komplett nicht zugesagt; im Tarif Betrieb nur, soweit sie im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
- Meldungen außerhalb der Supportzeiten gelten als zu Beginn der nächsten Supportzeit eingegangen.
- Nicht vom Support umfasst sind Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung, die Einrichtung von Drittverträgen (§ 10) sowie Schulungen über eine kurze Einweisung hinaus. Solche Leistungen kann der Anbieter gesondert gegen Vergütung anbieten.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Derzeit gelten folgende monatliche Entgelte:
- Solo: 29 €
- Komplett: 59 €
- Betrieb: ab 119 €; der Preis richtet sich nach der Größe des Betriebs und der Zahl der Benutzer und ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
- Bei jährlicher Zahlung werden nur zehn Monatsentgelte berechnet (zwei Monate kostenfrei).
- Die Erstellung einer kompletten neuen Website kostet einmalig 999 € netto (§ 17). Die Anbindung einer bestehenden Website und die Datenübernahme sind derzeit kostenlos.
- Abrechnungszeitraum ist beim Monatsabo der Kalendermonat; für den ersten, angebrochenen Kalendermonat wird das Entgelt anteilig nach Tagen berechnet. Beim Jahresabo ist Abrechnungszeitraum die Vertragslaufzeit von zwölf Monaten. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter dazu ein SEPA-Firmenlastschriftmandat oder ein SEPA-Basislastschriftmandat. Der Anbieter kündigt jeden Einzug mindestens zwei Tage vor Fälligkeit an (Vorabankündigung, Pre-Notification), in der Regel mit der Rechnung; die Frist für die Vorabankündigung wird hiermit auf zwei Tage verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung seines Kontos. Bankgebühren und sonstige Kosten einer Rücklastschrift trägt der Kunde, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat.
- Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern, insbesondere Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Ist der Kunde mit einem Betrag, der mindestens einem Monatsentgelt entspricht, in Verzug, kann der Anbieter den Zugang auf eine Lesefunktion beschränken, wenn er den Kunden zuvor in Textform gemahnt, ihm eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt und die Beschränkung für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs angekündigt hat und die Frist erfolglos verstrichen ist. Datenansicht und Datenexport bleiben in diesem Fall möglich. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Kosten Dritter (z. B. für TSE, Bankzugang, Zahlungsdienste, E-Mail-Postfach, Domain) sind nicht im Entgelt enthalten; sie fallen unmittelbar beim Kunden an (§ 10). Die Kosten für die Bereitstellung der Apps in den App-Stores trägt der Anbieter.
§ 8 Preisanpassung
- Der Anbieter kann die Entgelte für laufende Abonnements mit Wirkung für die Zukunft anpassen, um gestiegene Kosten (insbesondere für Rechenzentrum, Software-Lizenzen, Personal und Energie) auszugleichen. Eine Erhöhung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten zulässig.
- Der Anbieter kündigt eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
- Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht: Er kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin. Bei Jahresabos wird ein bereits gezahltes Entgelt für die Zeit nach Vertragsende anteilig erstattet.
- Bei einem Jahresabo gilt eine Preiserhöhung erst ab der nächsten Verlängerung.
- Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttobetrag entsprechend; dies ist keine Preisanpassung im Sinne dieses Paragraphen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Monatsabo: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden; die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats zugehen.
- Jahresabo: Der Vertrag läuft zwölf Monate ab dem vereinbarten Beginn. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere zwölf Monate; für jede Verlängerung gilt dieselbe Kündigungsfrist zu ihrem Ende. Statt zu kündigen, kann der Kunde mit derselben Frist auch erklären, dass der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit als Monatsabo zu den dann gültigen Monatspreisen fortgesetzt wird.
- Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich, ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, Daten aus nicht mehr enthaltenen Funktionen (z. B. Buchhaltung, Kasse) vorher zu exportieren.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
a) der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsentgelten entspricht, in Verzug ist,
b) der Kunde die Software in erheblichem Maß rechtswidrig nutzt oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus § 11 verstößt,
c) sich herausstellt, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Der Kunde kann außerdem über die Kündigungsfunktion in der Software kündigen, sofern vorhanden.
§ 10 Drittanbieter und Drittverträge
- Bestimmte Funktionen setzen Leistungen Dritter voraus. Diese Verträge schließt der Kunde selbst, im eigenen Namen und auf eigene Kosten ab und trägt seine Zugangsdaten selbst in der Software ein. Dies betrifft insbesondere:
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), z. B. Cloud-TSE von Swissbit oder fiskaly, für das Kassensystem;
- Bankzugang (FinTS/HBCI) bei der eigenen Bank;
- Zahlungsdienste wie PayPal, Stripe oder SumUp;
- E-Mail-Postfach mit eigener Domain bzw. eigenem Mailserver für den Versand von Rechnungen und Nachrichten;
- ELSTER-Zertifikat für die Übermittlung an die Finanzverwaltung.
- Entgelte, Gebühren und Transaktionskosten dieser Dienste fallen unmittelbar beim Kunden an. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
- Der Anbieter stellt die Schnittstellen zu diesen Diensten in der Software bereit und hält sie mit angemessenem Aufwand aktuell. Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Leistungen der Drittanbieter haftet der Anbieter nicht. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle oder stellt er sie ein, passt der Anbieter die Software in angemessener Frist an, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
- Drittanbieter, deren Dienste der Kunde selbst beauftragt, sind keine Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Der Kunde ist dafür verantwortlich, mit ihnen erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen zu treffen.
§ 11 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten und die seiner Benutzer geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist. Für Administrator-, Buchhaltungs- und Personalkonten ist die Zwei-Faktor-Anmeldung verpflichtend.
- Der Kunde ist für die Handlungen seiner Benutzer verantwortlich und vergibt Rechte nur im erforderlichen Umfang.
- Der Kunde schließt die für die von ihm genutzten Funktionen erforderlichen Drittverträge (§ 10) selbst ab und hält sie aufrecht.
- Der Kunde ist für die von ihm eingegebenen Inhalte verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und sonstiger Personen berechtigt ist, seine Informationspflichten nach der DSGVO erfüllt und für hochgeladene Fotos und Dokumente die erforderlichen Rechte besitzt.
- Der Kunde nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke und unterlässt Eingriffe, die den Betrieb oder die Sicherheit der Software beeinträchtigen (z. B. automatisierte Massenabfragen außerhalb vorgesehener Schnittstellen, Umgehung von Schutzmaßnahmen).
- Eigene Datensicherung: Der Anbieter sichert die Daten nächtlich (Anlage 1 der AVV). Dem Kunden wird dennoch empfohlen, regelmäßig, mindestens monatlich sowie vor jeder Abgabe einer Steuererklärung und vor Vertragsende, einen Export seiner Daten anzulegen und selbst aufzubewahren.
- Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und so konkret wie möglich (betroffene Funktion, Zeitpunkt, Fehlermeldung).
§ 12 Steuer-, Buchführungs- und Kassenpflichten des Kunden
- Equenzo ist ein Werkzeug. Der Anbieter erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung. Vorschläge der Software (z. B. Kontierungsvorschläge, Steuersätze, Vorbelegungen) sind Hilfestellungen, die der Kunde prüfen muss.
- Der Kunde bleibt allein verantwortlich für
a) die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Buchführung und seiner Aufzeichnungen,
b) die Richtigkeit seiner Steueranmeldungen und Steuererklärungen sowie deren fristgerechte Abgabe; er prüft insbesondere die Werte einer Umsatzsteuer-Voranmeldung vor dem Absenden,
c) die Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD), einschließlich einer eigenen Verfahrensdokumentation,
d) die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB – je nach Unterlage bis zu zehn Jahre), auch über das Vertragsende hinaus (§ 14),
e) bei Nutzung des Kassensystems: die Entscheidung, ob eine TSE erforderlich ist, deren Beschaffung und Einbindung, die Mitteilung des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Abs. 4 AO an das Finanzamt sowie die Belegausgabepflicht,
f) die rechtliche Richtigkeit der Inhalte seiner Rechnungen, insbesondere der Pflichtangaben nach § 14 UStG.
- Der Anbieter stellt die Funktionen so bereit, dass sie nach seinem Kenntnisstand eine ordnungsgemäße Buchführung und Kassenführung ermöglichen. Er empfiehlt dem Kunden, die Einrichtung mit seinem Steuerberater abzustimmen.
§ 13 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf seinen Benutzern und Endkunden im Rahmen der vorgesehenen Funktionen Zugang gewähren.
- Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln oder Dritten außerhalb der vorgesehenen Funktionen zugänglich machen, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist.
- Alle Rechte an der Software, an Marke und Logo „Equenzo“ sowie an Dokumentationen verbleiben beim Anbieter.
- Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Eigentum bzw. in der Verfügung des Kunden. Der Anbieter verwendet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe der AVV.
§ 14 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit selbst exportieren, einschließlich eines Exports der Buchhaltungsdaten in einem maschinell auswertbaren Format.
- Nach Vertragsende hat der Kunde für 30 Tage weiterhin lesenden Zugriff auf seine Daten, um sie zu exportieren (insbesondere GoBD-Export der Buchhaltung sowie Exporte als CSV und PDF). Auf Anfrage stellt der Anbieter innerhalb dieser Frist einen vollständigen Export bereit.
- Nach Ablauf dieser Frist schließt der Anbieter die Instanz des Kunden und eine vom Anbieter für den Kunden betriebene Website (§ 17) und löscht die Daten des Kunden einschließlich der Instanz, der Datenbank und der zur Instanz gehörenden Jahressicherungen, es sei denn, der Kunde wünscht vor Ablauf der Frist in Textform etwas anderes (z. B. Übergabe der Website-Inhalte, Übertragung der Domain, Bereitstellung eines Exports). Daten in den laufenden Datensicherungen werden im regulären Zyklus gelöscht: tägliche Sicherungen nach 14 Tagen, Monatssicherungen nach zwölf Monaten; spätestens zwölf Monate nach der Löschung der Instanz sind die Daten auch aus allen Sicherungen entfernt. Bis dahin sind sie gegen Zugriff geschützt und werden nicht mehr verarbeitet. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z. B. für eigene Rechnungen an den Kunden) bleiben unberührt.
- Wichtiger Hinweis: Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden (GoBD, § 147 AO, § 257 HGB) enden nicht mit diesem Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, seine aufbewahrungspflichtigen Daten vor Ablauf der Exportfrist vollständig zu exportieren und für die Dauer der Aufbewahrungsfrist so aufzubewahren, dass der Datenzugriff der Finanzverwaltung möglich bleibt. Nach Löschung ist eine Wiederherstellung nicht mehr möglich.
- Ein Zugang zu den Daten über die Exportfrist hinaus (Archivzugang) besteht nicht; er kann auf Anfrage gesondert vereinbart werden.
§ 15 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden für das Vertragsjahr, in dem das schädigende Ereignis eintritt, gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf 1.000 €.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 11 Abs. 6) erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- Der Anbieter haftet nicht für
a) die steuerliche oder rechtliche Richtigkeit von Buchungen, Steueranmeldungen, Steuererklärungen, Rechnungen und Kassenaufzeichnungen, die der Kunde mit der Software erstellt oder übermittelt, sowie für Steuernachforderungen, Zinsen, Zuschläge oder Bußgelder, soweit diese nicht auf einem Fehler der Software beruhen, den der Anbieter nach Absatz 1 oder 2 zu vertreten hat,
b) Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern (§ 10),
c) Schäden aus der Verletzung von Pflichten des Kunden nach §§ 11 und 12.
- Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 16 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder wegen der vom Kunden eingestellten Inhalte (z. B. Verletzung von Bild-, Urheber- oder Datenschutzrechten) geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 17 Erstellung einer neuen Website
- Auf gesonderte Bestellung erstellt der Anbieter für den Kunden eine neue Website zum Festpreis von 999 € netto. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, umfasst die Leistung die individuelle Gestaltung der Website mit bis zu acht Seiten, die Anbindung an die Online-Buchung bzw. das Anfrageformular von Equenzo, bis zu zwei Korrekturrunden vor der Abnahme sowie das Hosting der Website, solange das Abonnement des Kunden läuft. Weitere Seiten, Funktionen oder spätere Änderungen erbringt der Anbieter nach gesonderter Vereinbarung. Es gilt Werkvertragsrecht.
- Inhalte: Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte liefert der Kunde. Der Kunde versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte an Fotos, Einwilligungen abgebildeter Personen) und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. § 16 gilt entsprechend. Verwendet der Anbieter auf Wunsch des Kunden lizenzierte Bilder Dritter, gelten deren Lizenzbedingungen.
- Der Kunde ist für die rechtlichen Pflichtangaben seiner Website (Impressum, Datenschutzerklärung) sowie für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und Angebote verantwortlich. Der Anbieter kann Vorlagen zur Verfügung stellen, übernimmt aber keine Rechtsberatung.
- Abnahme: Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Website zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von 14 Tagen. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel unter deren Bezeichnung in Textform rügt oder die Website live schaltet bzw. live schalten lässt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden nachgebessert.
- Vergütung: Die Vergütung ist nach Abnahme bzw. Freischaltung der Website fällig. Sie wird per SEPA-Lastschrift (§ 7 Abs. 5) eingezogen oder ist, wenn kein Lastschriftmandat vorliegt, per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- Nutzungsrechte: Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Gestaltungen und Texten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Betrieb seiner Website. Rechte an der zugrunde liegenden Software, an Vorlagen, Bausteinen und Programmcode von Equenzo verbleiben beim Anbieter und werden nur für die Dauer des Abonnements eingeräumt, soweit die Website auf der Plattform betrieben wird.
- Domain und Vertragsende: Die Domain wird auf den Kunden als Inhaber registriert bzw. bleibt beim Kunden. Verwaltet der Anbieter die Domain technisch für den Kunden, überträgt er sie auf Wunsch an den Kunden oder einen von ihm benannten Anbieter. Die Website wird nur betrieben, solange das Abonnement läuft. Endet das Abonnement, wird sie nach § 14 geschlossen; auf Wunsch des Kunden übergibt der Anbieter vor der Löschung die Inhalte (Texte, Bilder und individuell erstellte Gestaltungen) in einem gängigen Format und überträgt die Domain.
- Der Anbieter darf in der Fußzeile der Website einen dezenten Hinweis „erstellt mit Equenzo“ anbringen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
§ 18 Referenznennung
Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz (z. B. Name, Logo, Zitat auf der Website oder in Werbematerial). Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 19 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 20 Datenschutz
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Die Verarbeitung der Vertrags- und Kontaktdaten des Kunden durch den Anbieter als eigener Verantwortlicher richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 21 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder neuer Funktionen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Lasten des Kunden verschiebt. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 8.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf diese Folge sowie auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht hin.
- Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Elterlein). Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Mängelrügen) bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).